Allgemeine Geschäftsbedingungen der Artec GmbH & Co Appartement KG

1. Allgemeines

Der Mietvertrag über das darin benannte Ferienobjekt wird von uns, der Artec GmbH & Co Appartement KG, mit Ihnen im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers des Ferienobjektes abgeschlossen. Unsere Vermittlungsleistung erbringen wir auf Kosten des Vermieters. Wir sind bevollmächtigt, für den Vermieter alle im Zusammenhang mit dem Mietvertrag stehenden Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.  Für die Erfüllung der Vermieterpflicht und die Richtigkeit der Angaben zum Ferienobjekt im Mietvertrag haftet ausschließlich der Vermieter, nicht wir.

2. Vertragsabschluss

Mit der schriftlichen oder telefonischen Buchungsanfrage bieten Sie der Artec GmbH & Co. Appartement KG als Bewirtschafterin und Vermietungsbevollmächtigten des Eigentümers den Abschluss eines Mietvertrages an. Ihre Buchung erfolgt auch für alle in der Buchung aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie, wie für Ihre eigenen, einstehen.  Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Buchung von uns schriftlich bestätigt wird. Die Korrektur von Irrtümern, z.B. aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Der Feriengast verpflichtet sich mit seiner Buchung zur Anerkennung dieser Mietbedingungen.

3. Zahlung

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung von 20% des Mietpreises an uns zu leisten. Der Rest ist zahlbar 30 Tage vor Mietbeginn, ohne nochmalige Aufforderung. Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. weniger als 40 Tage vor Anreise, ist der gesamte Mietpreis sofort bei der Buchung fällig.  Bei Überweisungen, die kurz vor Reiseantritt vorgenommen wurden, bitten wir um Zahlungsnachweis. Sofern zwischen Buchung und Anreise weniger als 5 Tage liegen ist die Zahlung nur in bar vor Ort möglich, Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Erfolgen die Zahlungen nicht fristgerecht, sind wir berechtigt vom Mietvertrag zurückzutreten. Hinsichtlich der Höhe des Schadensersatzes gelten die Vereinbarungen gemäß Ziffer 7 entsprechend der Entschädigung beim Mietrücktritt.

4. Nebenkosten/ Kurtaxe

Die Nebenkosten für Gas, Wasser und Strom sowie die Nutzung eines PKW- Stellplatzes sind im Mietpreis enthalten. Die Endreinigung, Buchungsgebühr und Zusatzleistungen werden gesondert berechnet. Die Kurtaxe wird von der Gemeinde erhoben und ist spätestens bei Anreise im Büro der Artec, in bar, zu entrichten.

5. Verpflichtung/ Haftung des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet uns etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Ferienobjektes und des Inventars, einschließlich solcher des Reinigungszustandes, unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies müssen alle Gegenstände, die während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhandengekommen sind, vom Mieter ersetzt werden. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist. Der Mieter haftet persönlich für alle Mitreisenden. Bettwäsche und Handtücher sind nicht im Mietpreis enthalten, können aber zusätzlich gemietet werden. Ein Bettwäsche- und Handtücherwechsel während der Aufenthaltsdauer wird gesondert berechnet. Die im Mietvertrag angegebene Personenzahl ist für den Mieter bindend, einschließlich Kinder und Kleinkinder. Bei Überbelegung ist die Artec berechtigt, das Mietverhältnis sofort zu beenden.  Der Aufenthalt von Haustieren im Ferienobjekt ist untersagt, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Der Mieter ist verpflichtet die Wohnung und deren Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Die Hausordnung des betreffenden Gebäudes ist Bestandteil dieses Vertrages. Tiefgaragen und Stellplätze können auf eigene Gefahr des Mieters genutzt werden.

6. Anreise/ Abreise

Die Wohnung steht am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Bitte beachten Sie unsere An- und Abreisezeiten auf unserer Homepage. Sollte die Anreise während dieser Zeiten nicht möglich sein, rufen Sie bitte unbedingt vorher im Servicebüro unter: 038377- 49666 an. Sämtliche Schlüssel für das Ferienobjekt sind am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr in unserem Büro, in Zinnowitz, abzugeben. In Heringsdorf, nach Absprache, auch über unseren Schlüsselsafe. Für den Fall einer verspäteten Rückgabe sämtlicher Schlüssel haften Sie für jede Nacht der Verspätung auf eine Entschädigung in Höhe einer Tagesmiete. Ferner haften Sie für alle daraus folgenden nutzlosen Aufwendungen und Schäden, insbesondere auch Schadensersatzforderungen der Folgemieter auf Grund einer verspäteten Überlassung des Ferienobjektes. Erfolgt die Rückgabe sämtlicher Schlüssel trotzt Aufforderung nicht, ist der Vermieter berechtigt, auf Ihre Kosten Türschlösser austauchen zu lassen. Die Ferienwohnanlagen sind mit Generalschließanlagen ausgestattet. Bei Verlust der übergebenen Schlüssel ist der Mieter Schadensersatzpflichtig. Das Ferienobjekt ist von Ihnen bei Abreise in folgendem Zustand zu hinterlassen: besenrein, Geschirr abgewaschen, Mülleimer entleert, Elektrogeräte ausgeschaltet, alle Fenster und Türen verschlossen. Soweit diese Vorgaben nicht eingehalten werden, sind wir berechtigt, Ihnen unseren diesbezüglichen Aufwand in Rechnung zu stellen.

7. Internet/ WLAN

Die in den Wohnungen angebotene WLAN Verbindung wird von der Telekom bereitgestellt. Artec hat weder Einfluss auf das Datenvolumen, die Geschwindigkeit noch den Zustand des Netzbetriebes. Eine Haftung schließen wir in jedem Falle ausdrücklich aus.

8. Rücktritt

Der Mieter kann vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Wohneinheit bis 45 Tage vor Reiseantritt 15%, vom 44. bis 35. Tag 50%, ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80% und ab dem 14. Tag vor Anreise 100%. Empfohlen wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die bei uns erhältlich ist oder nutzen Sie den Online-Link der ERGO Reiseversicherungs AG auf unserer Homepage. Für Umbuchungen erheben wir eine Aufwandspauschale von 20,00 Euro.

9. Notwendige Vertragsänderungen

Kann die Vermietung infolge eines Umstandes der nach Vertragsabschluss eingetreten ist und den Artec Appartement nicht zu vertreten hat, nicht  vertragsmäßig durchgeführt werden, so ist die Artec Appartement berechtigt, den Mietvertrag entsprechend anzupassen, sofern die  Abweichung zur ursprünglich gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich und für den Mieter zumutbar ist und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht wesentlich  beeinträchtigt wird.

10. Vertragsstörung, Kündigung, Haftung:

Artec Appartement kann nach Mietbeginn den Mietvertrag kündigen ohne Erhaltung einer Frist, wenn der Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält.
Der Vermieter haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietgegenstandes. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung wird hiermit jedoch ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für Ereignisse bzw. Folgen höherer Gewalt. Der Vermieter haftet auch nicht für Straßen- und Bauarbeiten die er nicht selbst zu vertreten hat. Wird die Ferienwohnung nicht im vertragsmäßigen Zustand angetroffen, so kann der Mieter Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es unbeschadet der vorangegangenen Leistungspflicht des Vermieters der Mitwirkung des Mieters. Deshalb ist der Mieter verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden zu vermeiden. Er ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.

11. Salvatorische Klausel

Durch die ganze oder teilweise Ungültigkeit einer Bestimmung wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein sollten, verpflichten sich die Parteien, die unwirksame durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die in zulässiger Weise dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zwecke am nächsten kommt.